Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISS International Security School & Services GmbH®
Ausgabe A01/2022 Kurse/Seminare Allgemeines 1. Diese Vereinbarung betreffend Kursen kann in mehreren Sprachen veröffentlicht werden. Die Übersetzungen sind inhaltlich alle gleich. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der ISS International Security School & Services GmbH, mit Sitz in Overath, Deutschland, nachstehend “ISS” genannt und ihren Vertragspartnern (“ISS-Koordinatoren”), Kursteilnehmenden und Instruktionspersonal, soweit der individuelle Vertrag nichts, oder nichts Abweichendes vorsieht. 3. Vertragspartner von ISS können alle natürlichen Personen, unabhängig von Herkunft und Nationalität, werden, welche die von ISS verlangten Kriterien erfüllen. 4. ISS behält sich aber ausdrücklich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, jeder Person die Teilnahme an Kursen zu verweigern. Zulassung zu Kursen 5. Die Zulassung zu einem Kurs kann beantragen wer: Rechte und Pflichten der Kursteilnehmenden 6. Die Kursteilnehmenden erkennen mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISS vorbehaltlos an. Sie verpflichten sich, die Anweisungen des Instruktionspersonals vor und während den Kursen strikt zu befolgen. 7. Eine Teilnahme an den Kursen unter Einfluss von Alkohol oder BTM ist ausgeschlossen 8.Die Teilnehmenden müssen während aller Aktivitäten eigenständig krankenversichert sein und eine gültige private Haftpflichtversciherung besitzen. 9. Die Kursgebühr muß vollständig bis 4 Wochen vor Kursbeginn beglichen werden beglichen werden. Bei Anmeldungen, die die ISS innerhalb der letzten 4 Wochen vor Kursbeginn erreichen, ist die Kursgebühr sofort zu begleichen. Eine Anmeldung innerhalb der letzten 4 Wochen vor Kursbeginn ist nur nach Rücksprache mit der ISS möglich, da wir die Teilnahmeplätze nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn garantieren können. 10. In folgendem Fall wird den Teilnehmenden die Kursgebühr vollständig rückerstattet bzw. für einen späteren Kurstermin gutgeschrieben: 11. Keine Rückerstattung findet statt bei:
Rechte und Pflichten von ISS 12. ISS verpflichtet sich die Teilnehmenden in den ausgeschriebenen Kursen nach bestem Wissen und Gewissen auszubilden. Dabei kann ISS Instruktoren, Referenten und Hilfspersonal anderer Organisationen verpflichten. ISS haftet dabei aber lediglich für eine gewissenhafte Auswahl und sorgfältige Überwachung derer, nicht aber für die einzelnen Handlungen der Beauftragten selbst. 13. Die ISS übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, sowie für sonstige Schäden, die aus Nichteinhaltung der disziplinarischen Regeln resultieren sowie für Schäden, die nach dem Training auftreten. Für solche Schäden trägt der Auszubildende das alleinige Risiko. 14. ISS erlässt im Zusammenhang mit der Sicherheit aller Beteiligten Anweisungen in verschiedenen Bereichen, insbesondere aber dort, wo das Leben anderer durch Unvorsichtigkeit oder Unvermögen gefährdet sein kann (Waffen, Fahrzeuge, Genuss von Alkohol, Brandverhütung, Erste Hilfe etc.). Diese Weisungen sind für alle verbindlich. Eine Nichtbeachtung führt zum sofortigen Ausschluss aus der Ausbildung. In leichten Fällen kann vorgängig eine Verwarnung ausgesprochen werden. Diese hat deutlich als solche bezeichnet zu werden, sie kann hingegen auch mündlich erfolgen. 15. ISS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kursteilnehmende ohne Angabe von Gründen von einer Teilnahme an Kursen auszuschließen. 16. ISS hat das Recht die personenbezogenen Daten auf Verlangen den betroffenen Behörden (u.a. Gesundheitsämter, zuständige Polizeibehörde etc.) zur Stellungnahme zu unterbreiten, hingegen verpflichtet sich ISS keine Daten an private Organisationen ohne Zustimmung der Mitglieder weiterzugeben. 17. ISS haftet nicht für eine Reduktion der Kursaktivitäten aufgrund übergeordneter Ereignisse wie Wettererscheinungen, Naturkatastrophen oder behördliche Anweisungen und ähnliches. 18. ISS behält sich das Recht vor, den Ablauf und Inhalt des Kurses zu erweitern, zu reduzieren oder zu verändern. 19. ISS stellt die erforderliche Trainingsausrüstung zur Verfügung, abgesehen von persönlicher Bekleidung. Besitzer einer WBK oder eines Waffenscheins können nach Absprache und Vorlage Ihrer WBK/ Ihres Waffenscheins Ihre eigene eingetragene Schusswaffe mitbringen. 20. Treten bei der Ausbildung Schäden an den zur Verfügung gestellten Ausbildungsmaterialien oder dem Inventar der Ausbildungsstätten auf Grund unsachgemäßer Nutzung auf, so müssen die Verursachenden die volle Haftung übernehmen. Dies gilt auch beim Fahrertraining für Schäden an den zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeugen, die nicht auf Grund normaler Abnutzung (z.B. Reifen) entstanden sind und für Schäden auf dem Schießstand in Folge unsachgemäßer Benutzung der Schusswaffe (z.B. Decken-, Wand-. oder Bodenschüsse). Hierfür haben diejenigen, die diesen Schaden verursacht haben, in voller Höhe privat zu haften (siehe Paragraph 8 private Haftpflicht). 21. Die ISS übernimmt keine Haftung und Verantwortung für die Buchung von Unterkünften. Sie gibt lediglich einen Empfehlungsvorschlag für eine preisgünstige Unterkunft in der Nähe des Veranstaltungsortes. Schlussbestimmungen 22. Sollte einer oder mehrere der Punkte dieser Vereinbarung durch Gesetzesänderung, durch Gerichtsbeschluss oder aus sonst einem Grund ungültig werden, so ändern sich nur die betroffenen Artikel sinngemäß, ohne dass deshalb die ganze Vereinbarung ungültig wird. 23. Diese Vereinbarung untersteht deutschem Recht. Als Gerichtsstand ist Deutschland von beiden Parteien für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung anerkannt. ISS hat aber auch ausdrücklich das Recht, die andere Partei an jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 24. Diese Vereinbarung darf weder durch einen Angestellten, einen Agenten, Vertreter oder Anwalt von ISS in irgend einer Form abgeändert werden. Auf dieser Vereinbarung angebrachte Zusätze sind nicht gültig. Overath (Deutschland), 01. Januar 2022 |