Zielgruppe: Zeitsoldaten der Bundeswehr: ab SAZ 4 Ziel der Bildungsmaßnahme: Die erfolgreiche Teilnahme an der
und im Lehrgangsanschluss die Aufnahme einer Beschäftigung in der mittleren Führungsebene bei einem Industriebetrieb mit Personenschutz/ Sicherheitsabteilung, Banken- und Versicherungsunternehmen mit Sicherheitsabteilung oder Verkehrsbetriebe, Sicherheitsunternehmen, u.a.. Das zukünftige Aufgabengebiet umfasst:
Hintergrund: Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften,vor allem mit höherer Qualifikation für bewaffnete Tätigkeiten, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichemVerkehr ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK geprüften Fachkraft für Schutz- und Sicherheit sowie praktische und theoretische Kenntnisse in der Sicherung von gefährdeten Personen und Objekten. Ferner werden erweiterte Kenntnisse im Bereich der Erstellung einer Gefährdungsanalyse, Aufstellung, Durchführung und Kontrolle von Sicherheitskonzeptionen, Entwicklung von Präventivmaßnahmen, Einsatzerfahrung im Umgang mit Ausrüstung und Technik sowie ein entsprechender Umgang mit Menschen gefordert. Dauer: 24 Monate in Theorie- und Praxisblöcken (Je nach Vorkenntnisstand durch die Bundeswehrdienstzeit sind auch verkürzte Ausbildungen möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen persönlichen Gesprächstermin mit unseren Fachberatern) Beginn: Ein Beginn ist zum Anfang eines jeden Monats möglich, da es sich um eine modulare Ausbildung handelt. Voraussetzungen: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, geistige und körperliche Eignung für die praktischen Ausbildungsteile, Mindestalter 21 Jahre, Führungszeugnis ohne Eintrag, Führerschein Klasse B /PKW , Bescheinigung nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Absatz 2 Satz 3 über die Zulassung in besonderen Fällen vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, nachdem Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen sind, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Weitere berufliche Anforderungen sind: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Loyalität, Teamfähigkeit,verantwortungsvolles Arbeiten, gepflegtesErscheinungsbild, freundliches und höflichesAuftreten, Bereitschaft zur Wechselschicht, räumliche Flexibilität, Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse Abschluss:
Kostenansatz: Lehrgangsgebühren: € 8000,- ( je nach vorhandenem Vorkenntnisstand können auch einige Module weggelassen werden, so dass sich hierdurch die Lehrgangsgebühren reduzieren lassen) (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) USt. Gesetz) IHK Prüfungsgebühren Fachkraft für Schutz und Sicherheit: € 180,- Lehrmaterial: ca. € 200,- Zusatzkosten für Übernachtung in Internatsunterkunft ohne Verpflegung (private Appartements, Hotelzimmer, etc.), die vom Ausbildungsinstitut organisiert wird und direkt mit dem jeweiligen ausscheidenden Soldaten durch gesonderte Abrechnung berechnet wird. 24 Monate a 360,- € 8640,-€ (inkl. gesetzl. MwSt.von 19%)
Anmeldung zur IHK Prüfung: Da die Anmeldung zur IHK Prüfung immer nur durch den zu Prüfenden selbst erfolgen kann muss sich der Prüfling selber rechtzeitig um die Anmeldefristen und Anmeldung bei der für ihn zur Prüfung in Frage kommenden IHK kümmern. Die Prüfungsgebühren betragen im Regelfall € 180,- und sind direkt vom Prüfling an die jeweilige IHK zu entrichten. Für die Anmeldung zur Prüfung ist ein aktueller (nicht älter als 24 Monate zum Prüfungszeitraum)16 Std. Ersthelferausbildungsnachweis durch einen anerkannten Träger vorzulegen oder gleichwertige Qualifikation sowie die Bescheinigung nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Absatz 2 Satz 3 über die Zulassung in besonderen Fällen vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden istund von der Bundeswehr ausgestellt wird, so dass die Dienstjahre bei der Bundeswehr als Praxisjahre anerkannt werden. Prüfungszeiträume: Sommerprüfungszeitraum Mai – Juli Anmeldeschluss: 31. Januar Winterprüfungszeitraum November – Januar Anmeldeschluss: 31. August Gesamtstundenzahl an Lehreinheiten 3648 LE Lehreinheiten a 45min.
Durchschnittliche Unterrichtszeit pro Woche sind ca. 37-39 Lehreinheiten. Wobei hier im Durchschnitt täglich von Montag bis Donnerstag 8 bis 10 Lehreinheiten unterrichtet werden mit jeweils 1 Stunde Mittagspause und 3 mal 15min. Erfrischungspause und an Freitagen 5 Lehreinheiten mit jeweils 2 mal 15 min. Erfrischungspause. Falls auch am Wochenende Unterrichtsstunden stattfinden, oder an manchen Tagen mehr Lehreinheiten als 8 durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer dafür in vielen Fällen an anderen festgelegten Tagen Freizeitausgleich. Insgesamt erhält jeder Teilnehmer nach Absprache zusätzlich 6 Wochen Urlaub. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage und des Urlaubs werden insgesamt ca. 96 Wochen unterrichtet. Inhaltsübersicht: Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit:
Abschnitt I: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten I.1 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) 429 LE 1. Grundrechte (Lernfeld 3)
2. Persönlichkeitsrechte (Allgemeine und besondere) (Lernfeld 9) 3. Allgemeiner Teil des Strafrechts sowie strafrechtliche Aspekte der Tätigkeit mit Fallbeispielen (Lernfeld 3)
4. Jedermannsrechte und übertragene Rechte mit Praxisübungen (Lernfeld 3)
5. Eigentum/ Besitz (Lernfeld 3)
6. Hausrecht/ Hausfriedensbruch (Lernfeld 3)
7. Sachbeschädigung(Lernfeld 3)
8. Brandstiftung (Lernfeld 3)
9. Diebstahl (Lernfeld 3)
10.Unterschlagung (Lernfeld 3)
11.Amtsanmaßung (Lernfeld 3)
12.Körperverletzung (Lernfeld 3)
13.Raub (Lernfeld 5)
14.Freiheitsberaubung §239 StGB (Lernfeld 5) 15.Nötigung (Lernfeld 5)
16.Urkundenfälschung (Lernfeld 5)
17.Betrug (Lernfeld 5)
18.Schadensersatzpflicht §823 BGB (Lernfeld 5) 19.Unterlassung (Lernfeld 5)
20.Waffenrecht (Lernfeld 5)
21.Umweltrecht (Lernfeld 4) 22.Strafprozessordnung (Lernfeld 5)
I.2 Sicherheitsdienste (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) I.2.1 Sicherheitsbereiche (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) 90 LE 1.Aufgaben Torkontroll- und Empfangsdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)
2. Posten- und Streifendienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)
3. Alarm- und Interventionsdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)
4. Schließdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1) 5. Revierdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1) 6.Streifendienst im öffentlichen Raum mit Praxisübungen (Lernfeld 1)
7. Sicherungs- und Kontrolldienst im ÖPNV mit Praxisübungen (Lernfeld 1)
I.2.2 Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) 98 LE 1. Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen: Kommunikation (Lernfeld 6)
2. Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen. 3. Branchen- und Standartsoftware richtig anwenden (Lernfeld 4)
4. Daten sichern und Pflegen sowie Regelungen zum Datenschutz anwenden: Datensicherheit (Lernfeld 9)
5. Beim Melde- und Berichtswesen mitwirken und Dokumentationen anfertigen: Meldewesen (Lernfeld 4)
6. Ereignisfall (Lernfeld 4)
7. Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten (Lernfeld 4)
8. Vorschriften der Berufsgenossenschaft (Lernfeld 4)
I.2.3. Qualitätssichernde Maßnahmen (§3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2.1)(Lernfeld1) 39 LE 1. Unternehmensführung und Qualitätsmanagement – Ziele Aufgaben und Methoden 2. Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen 3. Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtige
I.3. Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) I.3.1 Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1) (Lernfeld 2) 78 LE 1. Grundlagen der Teamarbeit 2. Bürokommunikationsmittel 3. Interne und externe Kooperation
I.3.2 Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2) (Lernfeld 11) 137 LE 1. Marketing- Einführende Gesamtdarstellung
2. Marktforschung
3. Leistungspolitik
4. Kommunikationspolitik
5. Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen (Englisch)
I.3.3 Funkanlagen (Lernfeld 7) 16 LE
I.4. Schutz und Sicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) 566 LE I.4.1 Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen I.4.2 Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten I.4.3 Sicherheitsbestimmungen anwenden I.4.4 Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren (Lernfeld 3)
I.4.5 Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeits-schutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten I.4.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften Überprüfen, Brandschutz-einrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten (Lernfeld 8)
I.4.7 Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umwelt-schutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten(Lernfeld 4)
I.4.8 Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten; Schutz betriebsinterner Daten überwachen (Lernfeld 9)
I.4.9 Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen. I.5. Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) 429 LE I.5.1 Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit 1. Erkennen der Wirkung der eigenen Person (Lernfeld 3)
I.5.2Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen (Lernfeld 6/11/12) 1. Situationsbeurteilung
2. Umgang mit Konflikten
I.5.3 Methoden der Deeskalation anwenden (Lernfeld 8)
I.5.4 ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache I.5.5 Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen (Lernfeld 5) 1. Grundlagen der Eigensicherung
2. Rechtliche Betrachtung bei Eigensicherung 3. Jedermannsrechte– Grundsätzliches
I.5.7 Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen (Lernfeld 4)
I.5.8 Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren (Lernfeld 4) 1. Unfallaufnahme
I.5.9 Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen(Lernfeld 3)
I.5.10 Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen(Lernfeld 3)
I.6. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) 332 LE I.6.1. Technische Hilfsmittel auswählen, handhaben pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen 1. Grundlagen des Einbruchschutzes(Lernfeld 3) 2. Widerstandsklassen von Türen und Fenstern(Lernfeld 3)
3. Sicherungseinrichtungen Türen und Fenster(Lernfeld 3) 4. Schließanlage(Lernfeld 3)
I.6.2. Funktionsweise von sicherheitstechn. Einrichtungen darstellen(Lernfeld 3) 1. Angriffs- und brandhemmende Verglasung- Widerstandsstufen
2. Zaunanlagen(Lernfeld 3)
4. Elektronische Schließanlagen(Lernfeld7) 5. Wächterkontrollsysteme(Lernfeld 7) 6. Ortungssysteme (Lernfeld 7)
I.6.3. Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen (Lernfeld 7)
I.7. Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)273 LE I.7.1 Diebesfallen (Lernfeld 9)
I.7.2 Kamera- und Videotechnik (Lernfeld 7)
I.8. Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) I.8.1 Markt- und Kundenorientierung (§3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 8) (Lernfeld 11)117 LE 1. Bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen mitwirken und deren Auswirkungen auf den Betrieb bewerten
2. Kunden und Interessenten über Sicherheitsleistungen beraten
3. Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf den Geschäftserfolg beachten 4. interne und externe Kooperationsprozesse mit gestalten 5. Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden 6. Aufbau- und Ablauforganisationen
I.8.2 Risikomanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.2) 476 LE (Lernfeld 12) 1. Bei der Identifizierung und Analyse von Risiken mitwirken
2. Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr planen (TOP-Prinzip)
3. Wirksamkeit getroffener Maßnahmen bewerten
4. Vorbereitungen auf den Ereignisfall treffen
I.8.3 Betriebliche Angebotserstellung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.3) (Lernfeld 10) 117 LE
I.8.4 Auftragsbearbeitung(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.4) 117 LE
I.8.5 Teamgestaltung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.5)(Lernfeld 2) 39 LE
Abschnitt II: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
II.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) 78 LE (Lernfeld 2) 1. Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären 2. gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
3. Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen 4. wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen 5. wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen II.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) (Lernfeld 1 und 11) 39 LE 1. Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern 2. Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären 3. Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen 4. Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5. Rechtsformen von Unternehmen und Unternehmenskooperationen II.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)(Lernfeld 8)39 LE 1. Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen 2. berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden 3. Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
4. Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
5. Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) II.4 Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären 39 LE 1. für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden 2.Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen 3. Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen III Intensive Prüfungsvorbereitung 100 LE
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