Fördermöglichkeiten durch den BFD

Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung zur

IHK geprüften Fachkraft für Schutz- und Sicherheit (Vollzeit)

Zielgruppe:

Zeitsoldaten der Bundeswehr: ab SAZ 4

Ziel der Bildungsmaßnahme:

Die erfolgreiche Teilnahme an der

  • IHK-Berufsabschlussprüfung  Fachkraft für Schutz- und Sicherheit

und im Lehrgangsanschluss die Aufnahme einer Beschäftigung in der mittleren Führungsebene bei einem Industriebetrieb mit Personenschutz/ Sicherheitsabteilung, Banken- und Versicherungsunternehmen mit Sicherheitsabteilung oder Verkehrsbetriebe, Sicherheitsunternehmen, u.a..

Das zukünftige Aufgabengebiet umfasst:

  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Personenschutz (unmittelbar) inkl. Teamleiteraufgaben
  • Personenschutz (Voraufklärung)
  • Vorstandsfahrer mit Zusatzqualifikation
  • bewaffnete und unbewaffnete Objektbewachung
  • bewaffnete Geld- u. Werttransporte
  • Veranstaltungsdienste
  • Sicherheit im Personennahverkehr oder an Flughäfen
  • Sicherheit von Botschafts-, Bank- und Versicherungsgebäuden inklusive deren Personals

Hintergrund:

Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften,vor allem mit höherer Qualifikation für bewaffnete Tätigkeiten, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.

Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichemVerkehr ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK geprüften Fachkraft für Schutz- und Sicherheit sowie praktische und theoretische Kenntnisse in der Sicherung von gefährdeten Personen und Objekten. Ferner werden erweiterte Kenntnisse im Bereich der Erstellung einer Gefährdungsanalyse, Aufstellung, Durchführung und Kontrolle von Sicherheitskonzeptionen, Entwicklung von Präventivmaßnahmen, Einsatzerfahrung im Umgang mit Ausrüstung und Technik sowie ein entsprechender Umgang mit Menschen gefordert.

Dauer:

24 Monate in Theorie- und Praxisblöcken

(Je nach Vorkenntnisstand durch die Bundeswehrdienstzeit sind auch verkürzte Ausbildungen möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen persönlichen Gesprächstermin mit unseren Fachberatern)

Beginn:

Ein Beginn ist zum Anfang eines jeden Monats möglich, da es sich um eine modulare Ausbildung handelt.

Voraussetzungen:

Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, geistige und körperliche Eignung für die praktischen Ausbildungsteile, Mindestalter 21 Jahre, Führungszeugnis ohne Eintrag, Führerschein Klasse B /PKW , Bescheinigung nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Absatz 2 Satz 3 über die Zulassung in besonderen Fällen vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, nachdem Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen  nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen sind, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Weitere berufliche Anforderungen sind:

Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Loyalität, Teamfähigkeit,verantwortungsvolles Arbeiten, gepflegtesErscheinungsbild, freundliches und höflichesAuftreten, Bereitschaft zur Wechselschicht, räumliche Flexibilität, Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse

Abschluss:

  • IHK geprüfte Fachkraft für Schutz- und Sicherheit

 

  • Schriftliche Abschlussklausuren in folgenden Fachbereichen:
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
  • Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Mündliche fallbezogene Fachgespräche:
  • Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Sanitätskunde: 16 Std. Ersthelferausbildung durch anerkannten Träger

 

Kostenansatz:

Lehrgangsgebühren:  â‚¬  8000,-   ( je nach vorhandenem Vorkenntnisstand können auch einige Module weggelassen werden, so dass sich hierdurch die Lehrgangsgebühren reduzieren lassen)

(Umsatzsteuerbefreit nach  § 4 Nr. 21 a) bb) USt. Gesetz)

IHK Prüfungsgebühren Fachkraft für Schutz und Sicherheit:    â‚¬    180,-

Lehrmaterial:   ca. €  200,-

Zusatzkosten für Übernachtung in Internatsunterkunft ohne Verpflegung (private Appartements, Hotelzimmer, etc.), die vom Ausbildungsinstitut organisiert wird und direkt mit dem jeweiligen ausscheidenden Soldaten durch gesonderte Abrechnung berechnet wird.

24 Monate a 360,- €                                                                      8640,-€

(inkl. gesetzl. MwSt.von 19%)

 

Anmeldung zur IHK Prüfung:

Da die Anmeldung zur IHK Prüfung immer nur durch den zu Prüfenden selbst erfolgen kann muss sich der Prüfling selber rechtzeitig um die Anmeldefristen und Anmeldung bei der für ihn zur Prüfung in Frage kommenden IHK kümmern. Die Prüfungsgebühren betragen im Regelfall  â‚¬ 180,- und sind direkt vom Prüfling an die jeweilige IHK zu entrichten. Für die Anmeldung zur Prüfung ist ein aktueller (nicht älter als 24 Monate zum Prüfungszeitraum)16 Std. Ersthelferausbildungsnachweis durch einen anerkannten Träger vorzulegen oder gleichwertige Qualifikation sowie die Bescheinigung nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Absatz 2 Satz 3 über die Zulassung in besonderen Fällen vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden istund von der Bundeswehr ausgestellt wird, so dass die Dienstjahre bei der Bundeswehr als Praxisjahre anerkannt werden.

Prüfungszeiträume:

Sommerprüfungszeitraum Mai – Juli

Anmeldeschluss: 31. Januar

Winterprüfungszeitraum November – Januar 

Anmeldeschluss: 31. August

Gesamtstundenzahl an Lehreinheiten 3648 LE

Lehreinheiten a 45min.

 

Durchschnittliche Unterrichtszeit pro Woche sind ca. 37-39 Lehreinheiten. Wobei hier im Durchschnitt täglich von Montag bis Donnerstag 8 bis 10 Lehreinheiten unterrichtet werden mit jeweils 1 Stunde Mittagspause und 3 mal 15min. Erfrischungspause und an Freitagen 5 Lehreinheiten mit jeweils 2 mal 15 min. Erfrischungspause. Falls auch am Wochenende Unterrichtsstunden stattfinden, oder an manchen Tagen mehr Lehreinheiten  als 8 durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer dafür in vielen Fällen an anderen festgelegten Tagen Freizeitausgleich.

Insgesamt erhält jeder Teilnehmer nach Absprache zusätzlich 6 Wochen Urlaub.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage und des Urlaubs werden insgesamt ca. 96 Wochen unterrichtet.

Inhaltsübersicht:

Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung zur Fachkraft für  Schutz- und Sicherheit:  

 

Abschnitt I: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

I.1 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)   429 LE

1.    Grundrechte (Lernfeld 3)

  1. a.     Bedeutung der Grundrechte
  2. b.     Rechtssystematik

2.    Persönlichkeitsrechte (Allgemeine und besondere) (Lernfeld 9)

3.    Allgemeiner Teil des Strafrechts sowie strafrechtliche Aspekte der Tätigkeit mit Fallbeispielen (Lernfeld 3)

  • a.     Keine Strafe ohne Gesetz § 1 StGB
  • b.     Verbrechen und Vergehen  § 12 StGB
  • c.     Begehen durch Unterlassen § 13 StGB
  • d.     Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 15 StGB
  • e.     Schuldunfähigkeit des Kindes § 19 StGB
  • f.      Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen § 20 StGB
  • g.     Verminderte Schuldfähigkeit § 21 StGB
  • h.     Begriffsbestimmung §22 StGB
  • i.      Strafbarkeit des Versuchs §23 StGB
  • j.      Rücktritt § 24 StGB
  • k.    Täterschaft § 25 StGB
  • l.      Anstiftung § 26 StGB
  • m.   Beihilfe § 27 StGB

4.    Jedermannsrechte und übertragene Rechte mit Praxisübungen (Lernfeld 3)

  • a.     Notwehr § 32 StGB
  • b.     Ãœberschreitung der Notwehr § 33 StGB
  • c.     Rechtfertigender Notstand § 34 StGB
  • d.     Entschuldigender Notstand § 35 StGB
  • e.     Notwehr § 227 BGB
  • f.       Notstand § 228 BGB Defensiver –agressiver
  • g.     Selbsthilfe § 229 BGB
  • h.     Grenzen der Selbsthilfe§ 230 BGB
  • i.       Besitzdiener § 855 BGB
  • j.        Verbotene Eigenmacht § 858 BGB
  • k.     Selbsthilfe des Besitzers § 859 BGB
  • l.        Selbsthilfe des Besitzdieners § 860 BGB

5.    Eigentum/ Besitz (Lernfeld 3)

  • a.     Befugnisse des Eigentümers § 903 BGB
  • b.     Erwerb des Besitzers § 854 BGB

6.    Hausrecht/ Hausfriedensbruch (Lernfeld 3)

  • a.     Hausfriedensbruch § 123 StGB
  • b.     Schwerer Hausfriedensbruch § 227 BGB

7.    Sachbeschädigung(Lernfeld 3)

  • a.     Sachbeschädigung § 303 StGB
  • b.     Datenveränderung § 303 a StGB
  • c.     Computersabotage § 303 b StGB
  • d.     Strafantrag § 303 c StGB
  • e.     Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB
  • f.       Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel § 305 a StGB

8.    Brandstiftung (Lernfeld 3)

  • a.     Brandstiftung § 306 StGB
  • b.     Schwere Brandstiftung § 306 a StGB
  • c.     Besonders schwere Brandstiftung § 306 b StGB
  • d.     Brandstiftung mit Todesfolge § 306 c StGB
  • e.     Fahrlässige Brandstiftung § 306 d StGB
  • f.       Herbeiführen einer Brandgefahr § 306 f StGB

9.    Diebstahl (Lernfeld 3)

  • a.     Diebstahl § 242 StGB
  • b.     Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB
  • c.     Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 StGB
  • d.     Schwerer Bandendiebstahl § 244 a StGB

10.Unterschlagung (Lernfeld 3)

  • a.     Unterschlagung § 246 StGB
  • b.     Haus- und Familiendiebstahl § 247 StGB
  • c.     Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248 a StGB
  • d.     Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248 b StGB
  • e.     Entziehung elektrischer Energie § 248 c StGB

11.Amtsanmaßung (Lernfeld 3)

  • a.     Amtsanmaßung § 132 StGB
  • b.     Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132 a StGB
  • c.     Nichtanzeige geplanter Straftaten§ 138 StGB
  • d.     Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
  • e.     Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln § 145 StGB
  • f.       Vortäuschen einer Straftat § 145 d StGB
  • g.     Beleidigung § 185 StGB
  • h.     Ãœble Nachrede § 186 StGB
  • i.      Verleumdung § 187 StGB
  • j.       Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 201 StGB
  • k.     Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen § 201 a StGB
  • l.      Verletzung des Briefgeheimnisses § 202 StGB
  • m.   Ausspähen von Daten § 202 a StGB

12.Körperverletzung (Lernfeld 3)

  • a.     Körperverletzung § 223  StGB
  • b.     Gefährliche Körperverletzung § 224  StGB
  • c.     Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225  StGB
  • d.     Schwere Körperverletzung § 226  StGB
  • e.     Körperverletzung mit Todesfolge § 227  StGB
  • f.       Fahrlässige Körperverletzung § 229  StGB
  • g.     Strafantrag § 230  StGB
  • h.     Beteiligung an einer Schlägerei § 231  StGB

13.Raub (Lernfeld 5)

  • a.     Raub § 249 StGB
  • b.     Schwerer Raub § 250  StGB
  • c.     Raub mit Todesfolge § 251  StGB
  • d.     Räuberischer Diebstahl § 252  StGB
  • e.     Erpressung § 253  StGB
  • f.       Räuberische Erpressung § 255  StGB
  • g.     Begünstigung § 257  StGB
  • h.     Strafvereitelung § 258  StGB
  • i.       Hehlerei § 259  StGB
  • j.        Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei § 260  StGB
  • k.     Gewerbsmäßige Bandenhehlerei § 260 a  StGB

14.Freiheitsberaubung §239 StGB (Lernfeld 5)

15.Nötigung (Lernfeld 5)

  • a.      Nötigung § 240  StGB
  • b.     Bedrohung § 241  StGB

16.Urkundenfälschung (Lernfeld 5)

  • a.      Urkundenfälschung § 267  StGB
  • b.      Fälschung technishcer Aufzeichnungen § 268  StGB

17.Betrug (Lernfeld 5)

  • a.     Betrug § 263  StGB
  • b.     Computerbetrug § 263 a  StGB
  • c.     Erschleichen von Leistungen § 265 a  StGB

18.Schadensersatzpflicht §823 BGB (Lernfeld 5)

19.Unterlassung (Lernfeld 5)

  • a.     Hausfriedensbruch § 123  StGB  2. Begehungsalternative
  • b.     Nichtanzeige geplanter Straftaten § 138  StGB
  • c.     Unterlassene Hilfeleistung§ 323 c  StGB

20.Waffenrecht (Lernfeld 5)

  • a.     Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen § 1 WaffG
  • b.     Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste § 2 WaffG
  • c.     Ausnahmen von den Erlaubnispflichten § 12 WaffG
  • d.     Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal § 28 WaffG
  • e.     Aufbewahrung von Waffen oder Munition §  36 WaffG

21.Umweltrecht (Lernfeld 4)

22.Strafprozessordnung (Lernfeld 5)

  • a.     Zeugenladung § 48 StPO
  • b.     Nichterscheinen eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen § 51 StPO
  • c.     Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen § 52 StPO
  • d.     Recht zur Verweigerung der Auskunft § 55 StPO
  • e.     Vernehmung der Zeugen § 68 StPO
  • f.       Vernehmung zu Sache § 69 StPO
  • g.     Falsche uneidliche Aussage § 153 StGB
  • h.      Meineid § 154 StGB
  • i.       Vorläufige Festnahme § 127 StPO Abs.1

 

I.2 Sicherheitsdienste (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)

I.2.1 Sicherheitsbereiche (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)                         90 LE

1.Aufgaben Torkontroll- und Empfangsdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

  • a.     Allgemeine Voraussetzungen
  • b.     Kontrollarten (Personen, Fahrzeug, Objekt oder auch Gebäude, material, Zustand)
  • c.     Verhalten gegenüber Medienvertretern
  • d.     Sonderzutrittsrechte
  • e.     Bearbeitung von Fundsachen

2. Posten- und Streifendienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

  • a. Objekteinweisung
  • b. Eigensicherung
  • c. Streifentätigkeiten

3. Alarm- und Interventionsdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

  • a.  Alarmverfolgung
  • b.   Bereiche des Alarmdienstes
  • c.   Bereiche des Interventionsdienstes

4. Schließdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

5. Revierdienst mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

6.Streifendienst im öffentlichen Raum mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

  • a. Dienstkleidung
  • b. Streifendienst in öffentlichen Bereichen
  • c.  Anforderungen/Sachkundeprüfung
  • d. Verhaltensregeln im öffentlichen Bereich

7. Sicherungs- und Kontrolldienst im ÖPNV mit Praxisübungen (Lernfeld 1)

  • a. Aufgaben im ÖPNV
  • b. Sicherheit im Seehafen-Schiffsverkehr

 

I.2.2 Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)  98 LE

1.     Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen: Kommunikation (Lernfeld 6)

  • a.     Kommunikationsprozess
  • b.     Sach- und Beziehungsebene
  • c.     Sprachliche und nichtsprachliche Signale
  • d.     Kommunikationsmodelle
  • e.     Selbstsichere „ich“-Botschaft
  • f.       Aktives Zuhören
  • g.     Argumentation
  • h.     Gesprächsführung-Gesprächstechniken

2.     Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen.

3.     Branchen- und Standartsoftware richtig anwenden (Lernfeld 4)

  • a.     Standartsoftware
  • b.     Branchensoftware
  • c.     Individualsoftware
  • d.     Modifizierung von Standartsoftware

4.     Daten sichern und Pflegen sowie Regelungen zum Datenschutz anwenden: Datensicherheit (Lernfeld 9)

  • a.     Datenschutz und IT Sicherheit
  • b.     Sicherheitsmaßnahmen
  • c.     IT-Grundschutz des BSI

5.     Beim Melde- und Berichtswesen mitwirken und Dokumentationen anfertigen: Meldewesen (Lernfeld 4)

  • a.     Auslösen einer Meldung
  • b.     Form einer Meldung
  • c.     Meldungsvordrucke

6.     Ereignisfall (Lernfeld 4)

  • a.     Abgrenzung/Begriffsbestimmung
  • b.     Betriebliche Katastrophenschutzorganisation (BKO)
  • c.     Arbeitsschutz
  • d.     Umweltschutz

7.     Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten (Lernfeld 4)

  • a.     Direktions- oder Weisungsrecht
  • b.     Dienstanweisung im Bewachungsgewerbe
  • c.     Dienstanweisung im betriebseigenen Werkschutz
  • d.     Grundsatzmuster zur Erstellung von Dienstanweisungen

8.     Vorschriften der Berufsgenossenschaft (Lernfeld 4)

  • a.     Arbeitsschutzgesetz
  • b.     Sozialgesetzbuch- SGB VII
  • c.     Berufsgenossenschaftliches Regelwerk

 

I.2.3. Qualitätssichernde Maßnahmen (§3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2.1)(Lernfeld1) 39 LE

1.     Unternehmensführung und Qualitätsmanagement – Ziele Aufgaben und Methoden

2.     Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen

3.     Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtige

 

I.3. Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)

I.3.1 Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1) (Lernfeld 2) 78 LE

1.     Grundlagen der Teamarbeit

2.     Bürokommunikationsmittel

3.     Interne und externe Kooperation

  • a.     Public Private Partnership
  • b.     Outsourcing- Fremdvergabe in Teilbereichen
  • c.     Interne Kooperation

I.3.2 Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2) (Lernfeld 11)                                                                                                                                          137 LE

1.     Marketing- Einführende Gesamtdarstellung

  • a.     Entwicklung des Marketing
  • b.     Das absatzpolitische Instrumentarium des Marketing

2.     Marktforschung

  • a.     Bedeutung der Marktforschung
  • b.     Primär- und Sekundärforschung
  • c.     Voll- und Teilerhebung
  • d.     Erhebungsmethoden der Marktforschung

3.     Leistungspolitik

  • a.     Ziele, Bestimmungsgrößen und Voraussetzungen der Angebots- und Sortimentspolitik
  • b.     Kundenservicepolitik
  • c.     Preispolitik

4.     Kommunikationspolitik

  • a.     Werbung
  • b.     Verkaufsförderung
  • c.     Ã–ffentlichkeitsarbeit (Public Relations)

5. Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen (Englisch)

 

I.3.3 Funkanlagen (Lernfeld 7)                                                                                     16 LE

  • 1.     Funkdienste
  • 2.     Mobilfunk, Betriebsfunk, Bündelfunk
  • 3.     Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • 4.     Praktische Anwendung von Funkgeräten
  • 5.     Funkverkehr
  • 6.     Fehlerquellen

 

I.4. Schutz und Sicherheit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)                                  566 LE

I.4.1 Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen

I.4.2 Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten

I.4.3 Sicherheitsbestimmungen anwenden

I.4.4 Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren (Lernfeld 3)

  • 1.     Gefahrgut und Gefahrstoffe
  • 2.     Gefährliche Stoffe
  • 3.     Gefährliche Güter

I.4.5 Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeits-schutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten

I.4.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften Überprüfen, Brandschutz-einrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten (Lernfeld 8)

  • 1.     Brandschutzverordnung
  • 2.     Verbrennungsvorgang
  • 3.     Vorbeugender Brandschutz
  • 4.     Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • 5.     Personelle Maßnahmen
  • 6.     Abwehrender Brandschutz
  • 7.     Brandklassen nach DIN EN 2

 

I.4.7 Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umwelt-schutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten(Lernfeld 4)

  • 1.     Gewässerverunreinigungen § 324 StGB
  • 2.     Bodenverunreinigung § 324 a StGB
  • 3.     Luftverunreinigung § 325 StGB
  • 4.     Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325 a StGB
  • 5.     Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen § 326 StGB
  • 6.     Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat § 330 StGB
  • 7.     Begriffsbestimmungen zum Umweltrecht § 330 d StGB

 

I.4.8 Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten; Schutz betriebsinterner Daten überwachen (Lernfeld 9)

  • 1.     Schutz vor dem Ausspähen von Daten und Informationen
  • 2.     Wert von Informationen
  • 3.     Unterscheidung von Informationsschutz und Datenschutz
  • 4.     Lebenszyklus von Informationen
  • 5.     Schutzmöglichkeiten
  • 6.     Kommunikation von Informationen
  • a.     Nonverbal
  • b.     Verbal
  • 7.     Fernwartung
  • 8.     CompetitiveIntelligence
  • 9.     Spionage
  • 10.Entsorgung
  • 11.Datensicherung
  • 12.Verantwortlichkeit für die Datensicherung
  • 13.Lauschabwehr

I.4.9 Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen.                                                                                                                                 

I.5. Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) 429 LE

I.5.1 Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit

1.      Erkennen der Wirkung der eigenen Person (Lernfeld 3)

  • a.     Eigen- und Fremdwahrnehmung
  • b.    Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein

I.5.2Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen (Lernfeld 6/11/12)

1.      Situationsbeurteilung

  • a.     Menschliche Wahrnehmung
  • b.     Erster Eindruck und Vorurteile

2.      Umgang mit Konflikten

  • a.     Konfliktentstehung- Konfliktvorbeugung
  • b.     Eskalationsgefahr-Kreislaufmodell der Konflikteskalation
  • c.      Frustration-Aggression

 

I.5.3 Methoden der Deeskalation anwenden (Lernfeld 8)

  • 1.      Einsatzmanagement
  • 2.      Rhetorische Deeskalation
  • 3.      Beschwerdemanagement

I.5.4 ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache

I.5.5 Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen (Lernfeld 5)

1.      Grundlagen der Eigensicherung

  • a.     Eigensicherung bei Personenkontakt/Personenüberprüfungen
  • b.     Eigensicherung bei einer Fahrzeugkontrolle

2.      Rechtliche Betrachtung bei Eigensicherung

3.      Jedermannsrechte– Grundsätzliches

 

I.5.7 Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen (Lernfeld 4)

  • 1.      Erstmaßnahmen im Ereignisfall
  • 2.      Beispiele Erstmaßnahmen

 

I.5.8 Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren (Lernfeld 4)

1.      Unfallaufnahme

 

I.5.9 Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen(Lernfeld 3)

  • 1.      Grundlagen des menschlichen Verhaltens
  • 2.      Steuerung in drei Strukturebenen
  • 3.      Motive und Motivation
  • 4.      Verhalten in der Gruppe
  • 5.      Verhalten in der  Menge
  • 6.      Verhalten in der Masse/akuten Masse
  • 7.      Verhaltensmuster bestimmter Gruppen
  • 8.      Soziokulturelle Normen
  • 9.      Erkenntnisse für den Sicherheitsdienst

I.5.10 Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen(Lernfeld 3)

 

I.6. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel

(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)                                                                                        332 LE

I.6.1. Technische Hilfsmittel auswählen, handhaben pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen

1.     Grundlagen des Einbruchschutzes(Lernfeld 3)

2.     Widerstandsklassen von Türen und Fenstern(Lernfeld 3)

  • a.    Zuordnung in Widerstandsklassen nach DIN EV 1627-1630
  • b.    Widerstandswert und Widerstandszeitwert

3.     Sicherungseinrichtungen Türen und Fenster(Lernfeld 3)

4.     Schließanlage(Lernfeld 3)

  • a.     Schließanlagen nach DIN 18252
  • b.     Funktionsvarianten von Schließanalagen
  • c.     Zentralschließanlagen/Zentralschlüsselanlagen
  • d.     Hauptschließanlagen/ Hauptschlüsselanlagen
  • e.     General-Hauptschließanlagen/ General-Hauptschlüsselanlagen

 

I.6.2. Funktionsweise von sicherheitstechn. Einrichtungen darstellen(Lernfeld 3)

1.     Angriffs- und brandhemmende Verglasung- Widerstandsstufen

  • a.     Glassteine
  • b.     Verbundsicherheitsglas
  • c.     Polycarbonatscheiben
  • d.     Splitterschutzfolien
  • e.     Brandschutzverglasung

2.     Zaunanlagen(Lernfeld 3)

  • a.     Zäune
  • b.     Perimeterüberwachung/ Freilandüberwachung
  • c.     Durchfahrtsschutz
  • 3.     Zutrittskontrollsysteme(Lernfeld 7)
  • a.     Zutrittskontrollanlagen
  • b.     Zutrittskontrollzentrale
  • c.     Endgeräte und Identifikationsmerkmale
  • d.     Schleusen für den Personenverkehr

4.     Elektronische Schließanlagen(Lernfeld7)

5.     Wächterkontrollsysteme(Lernfeld 7)

6.     Ortungssysteme (Lernfeld 7)

 

I.6.3. Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen

(Lernfeld 7)

  • 1.     Gefahrenmeldeanlagen
  • 2.     Brandmeldeanlage
  • 3.     Einbruchmeldeanlage
  • 4.     Ãœberfallmeldeanlage
  • 5.     Ãœbertragungseinrichtungen
  • 6.     Personensicherungseinrichtungen

                                                                                             

I.7. Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7)273 LE

I.7.1 Diebesfallen (Lernfeld 9)

  • 1.     Mitbestimmungsrechte
  • 2.     Hilfsmittel Diebesfalle (chemische/ technische)
  • 3.     Fangmittel und Fangstoffe
  • 4.     Ermittlungsdienst
  • a.     Tatort
  • b.     Spuren
  • c.     Tatortsicherung

I.7.2 Kamera- und Videotechnik (Lernfeld 7)

  • 1.     Fototechnnik
  • 2.     Videotechnik
  • 3.     Optische Ãœbertragung
  • 4.     Dual-Sensor-Kamera
  • 5.     Restlicht-Kamera
  • 6.     Wärmebildkamera

 

I.8. Planung  und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8)

I.8.1 Markt- und Kundenorientierung (§3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 8) (Lernfeld 11)117 LE

1.     Bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen mitwirken und deren Auswirkungen auf den Betrieb bewerten

  • a.     Entwicklung des Marketing
  • b.     Das absatzpolitische Instrumentarium des Marketing
  • c.     Marktforschung
  • d.     Leistungspolitik

2.     Kunden und Interessenten über Sicherheitsleistungen beraten

  • a.     Kommunikationspolitik
  • b.     Werbung
  • c.     Verkaufsförderung
  • d.     Ã–ffentlichkeitsarbeit (Public Relations)

3.     Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf den Geschäftserfolg beachten

4.     interne und externe Kooperationsprozesse mit gestalten

5.     Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden

6.     Aufbau- und Ablauforganisationen

 

I.8.2 Risikomanagement  (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.2)                                     476 LE

(Lernfeld 12)

1.     Bei der Identifizierung und Analyse von Risiken mitwirken

  • a.     Erstellung einer Sicherheitsanalyse/Sicherheitskonzept
  • b.     Informationssammlung von potentiellen Gefahren
  • c.     Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikobewertung

2.     Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr planen (TOP-Prinzip)

  • a.     Schutzzieldefinition für das Unternehmen/ den Bereich
  • b.     Maßnahmenkatalog zu Einhaltung/Erreichung der Schutzziele (TOP-Prinzip

3.     Wirksamkeit getroffener Maßnahmen bewerten

  • a.     Kosten- Nutzen –Rechnung
  • b.     Entscheidung liegt beim Kunden/Auftraggeber

4.     Vorbereitungen auf den Ereignisfall treffen

 

I.8.3 Betriebliche Angebotserstellung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.3) (Lernfeld 10)                                                                                                                                  117 LE

  • 1.     Bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
  • 2.     Einflüsse von Zielgruppen und Marktentwicklungen bei der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen
  • 3.     Bei der Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitwirken
  • 4.     Betriebliches Rechnungswesen
  • 5.     Finanzbuchhaltung
  • 6.     Kosten- und Leistungsrechnung
  • 7.     Controlling
  • 8.     Planungsrechnungen
  • 9.     Statistik
  • 10.Ãœberblick der Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens
  • 11.Unternehmensführung und Qualitätsmanagement

 

I.8.4 Auftragsbearbeitung(§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.4) 117 LE

  • 1.     Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen
  • 2.     Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen
  • 3.     An der Rechnungserstellung mitwirken, dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung beachten

 

I.8.5 Teamgestaltung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8.5)(Lernfeld 2)  39 LE

  • 1.      Teams aufgabenbezogen unter Berücksichtigung verschiedener Persönlichkeitsprofile gestalten
  • 2.      Verfahren der Konfliktlösung anwenden
  • 3.      Synergieeffekte eines Teams nutzen
  • 4.     Aufgaben eines Teamleiters
  • 5.     Verbesserung der Teamarbeit

Abschnitt II: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      

 

II.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)        78 LE (Lernfeld 2)

1.      Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

2.      gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

  • a.      Kündigungsschutz
  • b.      Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • c.      Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • d.      Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarungen
  • e.      Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • f.       Vertrags- und Schuldrecht

3.      Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

4.      wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

5.      wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

II.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) (Lernfeld 1 und 11) 39 LE

1.     Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

2.     Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären

3.     Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen

4.     Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

5.     Rechtsformen von Unternehmen und Unternehmenskooperationen

II.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)(Lernfeld 8)39 LE

1.     Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

2.     berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

3.     Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

  • a.    Räumungs- und Evakuierungspläne
  • b.    Krisenstab
  • c.     Beispielhafter Verlauf vor einer Evakuierung
  • d.    Räumungsplan
  • e.    Alarmierungssysteme

4.     Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

  • a.     Löschmittel
  • b.     Einsatz von Handfeuerlöschern
  • c.     Eigensicherung am Einsatzort
  • d.     Verhalten am Brandort/ Einsatzort

5.     Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)

II.4 Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären  39 LE

1. für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

2.Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

3. Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

III   Intensive Prüfungsvorbereitung 100 LE

  • a.      Prüfungsfragen zu Situationsgerechtem Verhalten und Handeln 25 LE
  • b.      Prüfungsfragen zur Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 25 LE
  • c.      Prüfungsfragen zu Wirtschafts- und Sozialkunde 25 LE
  • d.      Prüfungsfragen zur Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen 25 LE

 

Ausbildungsorte:

  • 51491 Overath                 Hauptsitz der ISS GmbH: Krombacher Str. 39
  • 86825 Bad Wörishofen  Sicherheitsdienst Mayerl: Fidel-Kreuzer-Str. 5
  • 51588 Nümbrecht            H&K Krisenwerkstatt:Brüderstraße 20
  • 02699 Königswartha      Schießsport- & Ausbildungszentrum:
  •                                              Truppener Str. 9
  • 51149 Köln                        Cologne Sportspark: Poller Weg 1