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- Zur Prüfung Meister im Prüfungsteil “grundlegende Qualifikationen” wird
zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- a.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
oder
- b.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen
anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- c.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- d.) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
- e.) eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (Geprüfte Werkschutzfachkraft)
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