• Zur Prüfung Meister im Prüfungsteil “grundlegende Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
    • a.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder
    • b.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem  anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • c.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach  eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • d.) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
    • e.) eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (Geprüfte Werkschutzfachkraft)